Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 22248
Firma: OPTIK24PLUS GmbH
Sitz: Weißenthurm
Löschungen
HRB 22248:OPTIK24PLUS GmbH, Weißenthurm, Werftstraße 5, 56575 Weißenthurm.Der Si...
Veränderungen
HRB 22248:OPTIK24PLUS GmbH, Weißenthurm, Werftstraße 5, 56575 Weißenthurm.Bestel...
Veränderungen
OPTIK24PLUS GmbH, Weißenthurm, Werftstraße 5, 56575 Weißenthurm.Die Ausgliederun...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.09.2010 22:00:00
OPTIK24PLUS GmbH, Weißenthurm, Werftstraße 5, 56575 Weißenthurm.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2010 . Geschäftsanschrift: Werftstraße 5, 56575 Weißenthurm. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wagner, Yves Marcel Carlo, Sankt Sebastian, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Optik24Plus Versandhandel Inh. Yves Marcel Carlo Wagner e. K. mit Sitz in Weißenthurm (AG Koblenz; HRA 20787 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.08.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.