Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 22164
Firma: Kopiervertrieb Schöneberg GmbH
Sitz: Neuwied
Veränderungen
HRB 22164: Kopiervertrieb Schöneberg GmbH, Neuwied, Robert-Bosch-Straße 5, 56566...
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HRB 22164:Kopiervertrieb Schöneberg GmbH, Neuwied, Robert-Bosch-Straße 5, 56566 ...
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Kopiervertrieb Schöneberg GmbH, Neuwied, Robert-Bosch-Straße 5, 56566 Neuwied. E...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.06.2010 12:00:00
Kopiervertrieb Schöneberg GmbH, Neuwied, Robert-Bosch-Straße 5, 56566 Neuwied.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Karl-Heinz Schöneberg unter der Firma Kopiervertrieb Karl-Heinz Schöneberg in Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRA 11753) betriebenen Unternehmens, ausgenommen die Grundstücke mit aufstehenden Gebäuden sowie die damit verbundenen Darlehen, nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.12.2009 mit Änderung vom 26.04.2010 und vom 26.05.2010. Die Ausgliederung wird mit der heute gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Straße 5, 56566 Neuwied. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Groß- und Einzelhandel und Vertrieb von Büromaschinen und Zubehör, Büroeinrichtungen, deren Vermietung, Erbringung aller Serviceleistungen im Zusammenhang mit Büromaschinen, Garantieabwicklung und Instalation. Erbringung von IT-Dienstleistungen, Lieferung von Softwarelösungen sowie Übernahme aller Betreuungsleistungen im Zusammenhang mit Büromaschinen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schöneberg, Karl-Heinz, Neustadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schöneberg, Karl-Heinz aus Neustadt