Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 22121
Firma: Casa Nuova Planungsbüro GmbH
Sitz: Koblenz
Adresse: Bussardweg 24, 56075 Koblenz
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HRB 22121: Casa Nuova Planungsbüro GmbH, Koblenz, Bussardweg 24, 56075 Koblenz. ...
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HRB 22121: Casa Nuova Planungsbüro GmbH, Koblenz, Friedrich-Mohr-Straße 14, 5607...
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Casa Nuova Planungsbüro GmbH, Polch, August-Horch-Straße 19, 56751 Polch. Die Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.06.2010 12:00:00
Casa Nuova Planungsbüro GmbH, Polch, August-Horch-Straße 19, 56751 Polch.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2010. Geschäftsanschrift: August-Horch-Straße 19, 56751 Polch. Gegenstand der Gesellschaft ist die Planung für den Bereich Bautischlerei und den Innenausbau, die Ausführung von Schreinerarbeiten, das Verlegen von Parkett- und Fußböden jeglicher Art, die Ausführung von Arbeiten im Bereich Raumausstattung, der Handel mit und der Vertrieb von Halbfertigteilen, Fenstern, Türen, Treppen, Parkett und Möbel sowie der Vertrieb von baubiologischen Produkten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rude, Roman, Polch, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Roman Rude, geb. am 24.07.1964, Polch als Inhaber des unter der Firma Casa Nuova Planungsbüro e.K. mit Sitz in Polch (Amtsgericht Koblenz, HRA 20705 ) betriebenen Unternehmens. Der Ausgliederung liegt der Ausgliederungsplan vom 29.04.2010 zugrunde. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Rude, Roman aus Polch