Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 22046
Firma: Fahrradhaus Zangmeister GmbH
Sitz: Polch
Adresse: Klöppelstraße 6, 56751 Polch
Löschungen von Amts wegen
HRB 22046: Fahrradhaus Zangmeister GmbH, Polch, Klöppelstraße 6, 56751 Polch. Di...
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HRB 22046: Fahrradhaus Zangmeister GmbH, Polch, Klöppelstraße 6, 56751 Polch. Ge...
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Fahrradhaus Zangmeister GmbH, Polch, Klöppelstraße 6, 56751 Polch. Die Gesellsch...
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Fahrradhaus Zangmeister GmbH, Koblenz, Stegemannstraße 43, 56068 Koblenz. Änderu...
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Fahrradhaus Zangmeister GmbH, Koblenz, Löhrstraße 87b, 56068 Koblenz. Die Gesell...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.04.2010 12:00:00
Fahrradhaus Zangmeister GmbH, Koblenz, Stegemannstraße 43, 56068 Koblenz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Stegemannstraße 43, 56068 Koblenz. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Fahrradhäusern. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Große, Thorsten Hans Werner, Polch, *XX.XX.XXXX; Große, Stephan, Koblenz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Fahrradhaus Zangmeister OHG, Inhaber Thorsten und Stephan Grosse, Koblenz (AG Koblenz HRA 20706) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.03.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Große, Stephan aus Koblenz,
Große, Thorsten Hans Werner aus Polch