Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 21776
Firma: Barmherzige Brüder Saffig "Berufliche Integrationsdienste" gemeinnützige GmbH
Sitz: Saffig
Löschungen
HRB 21776:Barmherzige Brüder Saffig "Berufliche Integrationsdienste" g...
Veränderungen
HRB 21776:Barmherzige Brüder Saffig "Berufliche Integrationsdienste" g...
Veränderungen
Barmherzige Brüder Saffig "Berufliche Integrationsdienste" gemeinnützige GmbH, S...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.10.2009 12:00:00
Barmherzige Brüder Saffig "Berufliche Integrationsdienste" gemeinnützige GmbH, Saffig, Pöschstr. 18, 56648 Saffig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2009. Geschäftsanschrift: Pöschstr. 18, 56648 Saffig. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe sowie der Wohlfahrtspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Einrichtungen sowie Diensten für psychisch erkrankte und behinderte Menschen (Kinder und Erwachsene). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mayer, Werner, Dachsenhausen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Vereins Gemeindenahe Psychiatrie Mittelrhein e.V., Andernach (AG Koblenz VR 12655) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 17.09.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mayer, Werner aus Dachsenhausen