Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 21720
Firma: Imperial Consulting GmbH
Sitz: Mayen
Adresse: Kottenheimer Weg 48, 56727 Mayen
Löschungen
Imperial Consulting GmbH, Mayen, Kottenheimer Weg 48, 56727 Mayen. Der Sitz ist ...
Veränderungen
Imperial Consulting GmbH, Mayen, Kottenheimer Weg 48, 56727 Mayen. Gesamtprokura...
Veränderungen
Imperial Consulting GmbH, Mayen, Kottenheimer Weg 48, 56727 Mayen. Bestellt als ...
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Imperial Consulting GmbH, Mayen, Kottenheimer Weg 48, 56727 Mayen.Bestellt als G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.09.2009 22:00:00
Imperial Consulting GmbH, Mayen, Kottenheimer Weg 48, 56727 Mayen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Imperial Software AG, Mayen (AG Koblenz, HRB 15125) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.07.2009. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2009. Geschäftsanschrift: Kottenheimer Weg 48, 56727 Mayen. Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, der Vertrieb und Support von Software und Informationstechnologie und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen. 250.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kliem, Thomas Michael, Andernach, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kliem, Thomas Michael aus Andernach