Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 21704
Firma: empeiria GmbH
Sitz: Koblenz
Löschungen
empeiria GmbH, Koblenz, Löhrstraße 87 b, 56068 Koblenz. Der Sitz ist nach Wiesba...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 03.03.2010 12:00:00
empeiria AG, Koblenz, Löhrstraße 87 b, 56068 Koblenz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. empeiria GmbH. Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen der Personalberatung, insbesondere die Besetzung von vakanten Fach- und Führungspositionen in Unternehmen, die verantwortliche Personalführung und das Outplacement sowie Dienstleistungen im Bereich des Erwerbs und der Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbestandteilen, ferner die Unternehmensberatung, die Schulung und das Training von Personal sowie die Vermittlung von Interimsmanagement. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Vorstand: Dillmann, Michael Rainer, Koblenz, *XX.XX.XXXX. Neu bestellt als Geschäftsführer: Keuenhof, Udo, Asbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Keuenhof, Udo, Asbach, *XX.XX.XXXX. Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2010 Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 04.02.2010 im Wege des Formwechsels in die empeiria GmbH mit Sitz in Koblenz umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dillmann, Michael Rainer aus Koblenz,
Keuenhof, Udo aus AsbachNeueintragungen
empeiria AG, Koblenz, Löhrstraße 87 b, 56068 Koblenz.Aktiengesellschaft. Satzung...