Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 21700
Firma: ALPHA EFC Grundbesitz- und Vermögensverwaltung GmbH
Sitz: Neuwied
Adresse: Pfarrstraße 97, 56564 Neuwied
Löschungen von Amts wegen
HRB 21700: ALPHA EFC Grundbesitz- und Vermögensverwaltung GmbH, Neuwied, Pfarrst...
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ALPHA EFC Grundbesitz- und Vermögensverwaltung GmbH, Neuwied, Pfarrstraße 97, 56...
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LGV Grundbesitz- und Vermögensverwaltung GmbH, Neuwied, Pfarrstraße 97, 56564 Ne...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.08.2009 12:00:00
LGV Grundbesitz- und Vermögensverwaltung GmbH, Neuwied, Pfarrstraße 97, 56564 Neuwied.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2009. Geschäftsanschrift: Pfarrstraße 97, 56564 Neuwied. Gegenstand: der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien die eigene Vermögensverwaltung sowie die Finanzberatung für Auftraggeber. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bungart, Edgar, Neuwied, *XX.XX.XXXX; Grünewald, Wolfgang, Neuwied, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der LGV Grundbesitz und Vermögensverwaltung GmbH & Co. oHG, Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRA 20296) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bungart, Edgar aus Neuwied,
Grünewald, Wolfgang aus Neuwied