Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Kreuznach zum Aktenzeichen HRB 21693
Firma: Fritz Bittmann Holding GmbH
Sitz: Meisenheim
Adresse: Obertor 29, 55590 Meisenheim
Veränderungen
HRB 21693: Fritz Bittmann Holding GmbH, Meisenheim, Obertor 29, 55590 Meisenheim...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.10.2013 12:00:00
Fritz Bittmann Holding GmbH, Meisenheim, Obertor 29, 55590 Meisenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2013. Geschäftsanschrift: Obertor 29, 55590 Meisenheim. Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Produkten aus Metall und Kunststoff, insbesondere von Lager- und Betriebseinrichtungen. Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Erwerb, Veräußerung- Verwaltung und Vermietung von Grundstücken. Stammkapital: 510.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bittmann, Fritz August, Meisenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bittmann GmbH & Co. KG, Meisenheim (Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 2758) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bittmann, Fritz August aus Meisenheim