Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRB 21564
Firma: Office twenty-M GmbH
Sitz: Bad Ems
Adresse: Römerstraße 28, 56130 Bad Ems
Veränderungen
HRB 21564:Office twenty-M GmbH, Bad Ems, Römerstraße 28, 56130 Bad Ems.Die Gesel...
Veränderungen
Office twenty-M GmbH, Bad Ems, Römerstraße 28, 56130 Bad Ems. Die Gesellschafter...
Veränderungen
Office twenty-M GmbH, Bad Ems, Römerstraße 28, 56130 Bad Ems.Die Gesellschafterv...
Berichtigungen
Office twenty-M GmbH, Bad Ems, Römerstraße 28, 56130 Bad Ems.Satzung vom 29.01.2...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.05.2009 12:00:00
Office twenty-M GmbH, Bad Ems, Römerstraße 28, 56130 Bad Ems.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Römerstraße 28, 56130 Bad Ems. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, der Verkauf sowie die Verwaltung von Bürogebäuden. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dillmann, Bernd, Birlenbach, *XX.XX.XXXX; Wiedenhues, Dirk, Bad Ems, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Office twenty-M GmbH & Co. KG, 56130 Bad Ems (AG Koblenz, HRA 20434) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.01.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dillmann, Bernd aus Birlenbach,
Wiedenhues, Dirk aus Bad Ems