Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 21494
Firma: Innova Dernbach GmbH
Sitz: Dernbach
Veränderungen
Veröffentlichung vom 22.12.2021 20:05:00
HRB 21494: Innova Dernbach GmbH, Dernbach, Rheinstraße 9, 56428 Dernbach. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Nr. 1: Die Gesellschaft wird überwiegend für die Gesellschaften im Verbund der Alexianer, hier insbesondere für Unternehmen und Einrichtungen, die von der Katharina Kasper Holding GmbH, Dernbach, oder ihren nachgeordneten Gesellschaften sowie den Einrichtungen der Dernbacher Gruppe Katharina Kasper tätig und darüber hinaus überwiegend für Einrichtungen oder Gesellschaften die mildtätige und/oder kirchliche Zwecke verfolgen. Nr. 2: Gegenstand des Unternehmens ist: die Erbringung sowie Organisation von Dienst- und Service-Leistungen für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens; insbesondere Dienstleistungen, die im Rahmen des Betriebes von Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren, Senioreneinrichtungen, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen und Bildungseinrichtungen benötigt werden. Hierzu zählen insbesondere die Reinigung, Wäscheversorgung, Hilfsmittelversorgung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Speisenversorgung, sonstige klinische Gewerke, Zentralsterilisation, ferner Beratung und Unterstützung bei diversen Gewerken der jeweiligen Gesellschaften bzw. Einrichtungen im planmäßigen Zusammenwirken insbesondere mit den Einrichtungen der Katharina Kasper Holding GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften sowie sonstiger verbundener Gesellschaften. Nr. 3: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Nr. 4: Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, von Wissenschaft und Forschung, der Kunst und Kultur, der Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO sowie der Förderung kirchlicher Zwecke i.S.d. § 54 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Nr. 5: Daneben kann die Gesellschaft die in Nr. 2 genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch den Erwerb, die Beteiligung an, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb von gleichartigen oder ähnlichen Gesellschaften bzw. Einrichtungen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Insbesondere geschieht dies durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb - von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung, - von Instituten für Gesundheitsförderung, - von Institution / Einrichtungen zur Förderung und Entwicklung von Standards der Krankenhaushygiene sowie Hygienestandards in weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Altenpflege, der Rehabilitation, Kinder- und Jugendhilfe, Werkstätten für behinderte Menschen und Nebeneinrichtungen, Einrichtungen zur Inklusion sowie sonstiger Sozialeinrichtungen, - Förderung der Berufsausbildung durch die Erarbeitung von Ausbildungsstandards für die Hygiene und Krankenhausreinigung, - Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz u.a. durch wissenschaftliche und gesundheitliche Aufklärungsarbeit zur Prävention von Infektionskrankheiten, - Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Berufsausbildung und des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere durch die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. - Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung von Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare sowie der Unterstützung von Auszubildenden und Mitarbeitern in den von der Gesellschaft beschäftigten Berufsgruppen verwirklicht. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung kann sowohl durch eigene Forschungsaktivitäten als auch durch die Unterstützung anderer Forschungseinrichtungen erfolgen. Nr. 6: Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Ferner kann die Gesellschaft auch i.S.d. § 57 Abs. 3 AO planmäßig mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zusammenwirken. Dies erfolgt insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch die in Nr. 2 der Satzung genannten Dienst- und Service-Leistungen sowie mit den in Anlage [1] benannten steuerbegünstigten Körperschaften durch die dort aufgeführten erbrachten und bezogenen Dienst- und Service-Leistungen, die jeweils einzeln vereinbart werden. Nr. 7: Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung der Gesellschaftszwecke dienlich sind.Veränderungen
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Neueintragungen
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