Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Kreuznach zum Aktenzeichen HRB 21374
Firma: Agrilux Beteiligungs GmbH
Sitz: Waldlaubersheim
Adresse: Feldborn 5, 55444 Waldlaubersheim
Löschungen
HRB 21374: Agrilux Beteiligungs GmbH, Waldlaubersheim, Feldborn 5, 55444 Waldlau...
Veränderungen
HRB 21374: Agrilux Beteiligungs GmbH, Waldlaubersheim, Feldborn 5, 55444 Waldlau...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 11.08.2016 20:05:00
HRB 21374: Agrilux Beteiligungs GmbH, Waldlaubersheim, Feldborn 5, 55444 Waldlaubersheim. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die grenzüberschreitende Verschmelzung der Agrilux Beteiligungs GmbH mit der AGRICHEMALUX S.A. eingereicht worden. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:Die im Handelsregister von Bad Kreuznach unter HRB 21374 eingetragene Firma Agrilux Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Waldlaubersheim, Deutschland als übertragender Rechtsträger und diedie im Luxemburger Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nummer B 67472 geführte Firma AGRICHEMALUX S.A., eine Aktiengesellschaft (Société Anonyme) nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in Luxemburg als übernehmender Rechtsträger.Minderheitsgesellschafter sind weder bei der AGRICHEMALUX S.A. noch bei der AgriluxBeteiligungs GmbH vorhanden. Die Verschmelzungen werden auf die Gläubiger der übertragenden Agrilux Beteiligungs GmbH keine Auswirkungen haben, da alle Aktiva und Passiva der Agrilux Beteiligungs GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die AGRICHEMALUX S.A. übergehen. Dies führt dazu, dass Gläubiger der Agrilux Beteiligungs GmbH ihre Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit der Agrilux Beteiligungs GmbH gegenüber der AGRICHEMALUX S.A. geltend machen können. Für Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft besteht vorgelagerter Schutz in folgendem Umfang: Gläubigern der Übertragenden Gesellschaft, die keine Befriedigung verlangen können, ist nach § 122j UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gemäß § 122d UmwG vom Registergericht bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Übertragenden Gesellschaft nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfs entstanden sind.Nach dem luxemburgischen Gesetz über Gesellschaften vom 10. August 1915 in seiner aktuellen Fassung obliegt es den Gläubigern der Gesellschaften, deren Forderungen vor Inkrafttreten der Fusion entstanden sind - unbeschadet anderweitiger Vereinbarungen - innerhalb von (2) zwei Monaten nach Veröffentlichung der Verschmelzung einen Antrag im Eilverfahren an den der Kammer für Handelsangelegenheiten des "Tribunal d'Arrondissement de et à Luxembourg" vorsitzenden Richter zu stellen, angemessene Maßnahmen zu treffen, um Sicherheiten für fällige oder nicht fällige Forderungen zu erhalten, sollte dies im Bezug auf die Verschmelzung nötig sein.Die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft können (kostenfrei) am Sitz der Übertragenden Gesellschaft auf die vollständigen Informationen bezüglich der Ausübung ihrer Rechte zugreifen: Feldborn 5, 55444 Waldlaubersheim, Deutschland.Die Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft können (kostenfrei) am Sitz der Übernehmenden Gesellschaft auf die vollständigen Informationen bezüglich der Ausübung ihrer Rechte zugreifen: 25A, Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg.Neueintragungen
Agrilux Beteiligungs GmbH, Waldlaubersheim, Feldborn 5, 55444 Waldlaubersheim. G...