Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Kreuznach zum Aktenzeichen HRB 21320
Firma: Pfefferkorn & Reiter GmbH
Sitz: Simmern
Adresse: Im Boorstück 11, 55469 Simmern
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HRB 21320: Pfefferkorn & Reiter GmbH, Simmern, Im Boorstück 11, 55469 Simmern. P...
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HRB 21320: Pfefferkorn & Reiter GmbH, Simmern, Im Boorstück 11, 55469 Simmern. N...
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HRB 21320: Pfefferkorn & Reiter GmbH, Simmern, Im Boorstück 11, 55469 Simmern. B...
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HRB 21320: Pfefferkorn & Reiter GmbH, Simmern, Im Boorstück 11, 55469 Simmern. B...
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HRB 21320: Pfefferkorn & Reiter GmbH, Simmern, Im Boorstück 11, 55469 Simmern. N...
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Pfefferkorn & Reiter GmbH, Simmern, Im Boorstück 11, 55469 Simmern. Bestellt als...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.03.2012 12:00:00
Pfefferkorn & Reiter GmbH, Simmern, Im Boorstück 11, 55469 Simmern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2011. Geschäftsanschrift: Im Boorstück 11, 55469 Simmern. Gegenstand: Der Besitz, die Vermietung und die Verpachtung von Anlagevermögen, Umlaufvermögen und Firmenwert als Ganzes oder in Teilen an eine Betriebsgesellschaft oder einen Dritten. Stammkapital: 226.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pfefferkorn, Bernd, Simmern, *XX.XX.XXXX; Reiter, Viktor, Simmern, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Pfefferkorn & Reiter GmbH & Co. KG, Simmern (Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 2010) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Pfefferkorn, Bernd aus Simmern,
Reiter, Viktor aus Simmern