Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 21177
Firma: Günter Alsdorf Grundstücksverwaltungs-GmbH
Sitz: Neuwied
Veränderungen
HRB 21177: Günter Alsdorf Grundstücksverwaltungs-GmbH, Neuwied, Auwiese 20, 5656...
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HRB 21177: Günter Alsdorf Grundstücksverwaltungs-GmbH, Neuwied, Auwiese 20, 5656...
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HRB 21177:Günter Alsdorf Grundstücksverwaltungs-GmbH, Neuwied, Auwiese 20, 56567...
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Günter Alsdorf Grundstücksverwaltungs-GmbH, Neuwied, Auwiese 20, 56567 Neuwied.N...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.07.2008 12:00:00
Günter Alsdorf Grundstücksverwaltungs-GmbH, Neuwied (Auwiese 20, 56567 Neuwied). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2008. Gegenstand: der Erwerb, die Bebauung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien und sonstigen Vermögenswerten. Stammkapital: 52.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Alsdorf, Günter, Neuwied, *XX.XX.XXXX; Alsdorf, Hilde, geb. Schmidt, Neuwied, *XX.XX.XXXX; Schönberger, Bärbel, geb. Alsdorf, Neuwied, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Günter Alsdorf Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur, HRA 12074).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Alsdorf, Günter aus Neuwied,
Alsdorf, Hilde, geb. Schmidt aus Neuwied,
Schönberger, Bärbel, geb. Alsdorf aus Neuwied