Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 21176
Firma: Günter und Hilde Alsdorf Vermögensverwaltungs-GmbH
Sitz: Neuwied
Adresse: Auwiese 20, 56567 Neuwied
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HRB 21176: Günter und Hilde Alsdorf Vermögensverwaltungs-GmbH, Neuwied, Auwiese ...
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HRB 21176:Günter und Hilde Alsdorf Vermögensverwaltungs-GmbH, Neuwied, Auwiese 2...
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Günter und Hilde Alsdorf Vermögensverwaltungs-GmbH, Neuwied, Auwiese 20, 56567 N...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.07.2008 12:00:00
Günter und Hilde Alsdorf Vermögensverwaltungs-GmbH, Neuwied (Auwiese 20, 56567 Neuwied). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2008. Gegenstand: der Erwerb, die Bebauung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien und sonstigen Vermögenswerten. Stammkapital: 104.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Alsdorf, Günter, Neuwied, *XX.XX.XXXX; Alsdorf, Hilde, geb. Schmidt, Neuwied, *XX.XX.XXXX; Schönberger, Bärbel, geb. Alsdorf, Neuwied, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Günter und Hilde Alsdorf Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur, HRA 12075).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tage, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Alsdorf, Günter aus Neuwied,
Alsdorf, Hilde, geb. Schmidt aus Neuwied,
Schönberger, Bärbel, geb. Alsdorf aus Neuwied