Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 20931
Firma: KP Germany Dritte GmbH
Sitz: Heiligenroth
Veränderungen
Veröffentlichung vom 29.07.2010 12:00:00
KP Germany Dritte GmbH, Heiligenroth, Industriestr. 3-5, 56412 Heiligenroth.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.07.2010 mit der KP Germany Zweite GmbH mit Sitz in Heiligenroth (Amtsgericht Montabaur HRB 20911) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird mit der heute gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
KP Germany Dritte GmbH, Heiligenroth, Industriestr. 3-5, 56412 Heiligenroth.Gesc...
Veränderungen
KP Germany Dritte GmbH, Heiligenroth (Industriestr. 3-5, 56412 Heiligenroth). Be...
Neueintragungen
KP Germany Dritte GmbH, Heiligenroth (Industriestr. 3-5, 56412 Heiligenroth). Ge...