Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Kreuznach zum Aktenzeichen HRB 20595
Firma: City Solarpowerplants GmbH
Sitz: Kaiserslautern
Adresse: Bosenheimer Straße 286, 55543 Bad Kreuznach
Löschungen
City Solarpowerplants GmbH, Bad Kreuznach, (Bosenheimer Straße 286, 55543 Bad Kr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.11.2008 12:00:00
City Solarpowerplants GmbH, Bad Kreuznach (Bosenheimer Straße 286, 55543 Bad Kreuznach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der City Solar AG mit Sitz in Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach HRB 20416 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Das Halten von Beteiligungen an und die Verwaltung von Gesellschaften, welche im Bereich der alternativen und umweltschonenden Energieerzeugung, insbesondere mit dem Ziel der Verringerung oder Vermeidung des Ausstoßes von CO ² tätig sind, sowie alle damit in Verbindung stehenden Geschäfte und Dienstleistungen. 4.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kammler, Steffen H., Bad Kreuznach, *XX.XX.XXXX, gemäß allgemeiner Vertretungsregelungmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kammler, Steffen H. aus Bad Kreuznach