Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Kreuznach zum Aktenzeichen HRB 20594
Firma: Wayand Aktiengesellschaft
Sitz: Idar-Oberstein
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 20594: Wayand Aktiengesellschaft, Idar-Oberstein, Langenfelder Straße 5, 557...
Veränderungen
HRB 20594: Wayand Aktiengesellschaft, Idar-Oberstein, Langenfelder Straße 5, 557...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 20594: Wayand Aktiengesellschaft, Idar-Oberstein, Langenfelder Straße 5, 557...
Veränderungen
HRB 20594: Wayand Aktiengesellschaft, Idar-Oberstein, Langenfelder Straße 5, 557...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 20594: Wayand Aktiengesellschaft, Idar-Oberstein, Langenfelder Straße 5, 557...
Veränderungen
HRB 20594:Wayand Aktiengesellschaft, Idar-Oberstein, Langenfelder Straße 5, 5574...
Veränderungen
Wayand Aktiengesellschaft, Idar-Oberstein, Langenfelder Straße 5, 55743 Idar-Obe...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.11.2008 12:00:00
Wayand Aktiengesellschaft, Idar-Oberstein (Langenfelder Straße 5, 55743 Idar-Oberstein). Aktiengesellschaft. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Kunststofferzeugnissen aller Art. Grundkapital: 1.482.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsvorsitzender: Flaß-Wolf, Brigitte, geb. Flaß, Maisborn, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Vorstand: Bengsch, Reinhold, Feilbingert, *XX.XX.XXXX; Treger, Thomas, Bendorf/Rhein, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Wayand GmbH, Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach HRB 10436) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bengsch, Reinhold aus Feilbingert,
Flaß-Wolf, Brigitte, geb. Flaß aus Maisborn,
Treger, Thomas aus Bendorf/Rhein