Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 20549
Firma: Medizinisches Versorgungszentrum Westerwald GmbH
Sitz: Dernbach
Veränderungen
Veröffentlichung vom 05.01.2022 20:05:00
HRB 20549: Medizinisches Versorgungszentrum Westerwald GmbH, Dernbach, Südring 8, 56428 Dernbach. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr eine Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich der Wohlfahrtspflege im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinnützige Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der fachübergreifenden, vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen und nicht ärztlichen Tätigkeiten unter ärztlicher Leitung. Die durch das MVZ und im MVZ angebotenen Leistungen erfolgen auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes. Leistungen, die den anerkannten christlich-ethischen Grundsätzen widersprechen, dürfen von der Gesellschaft nicht erbracht werden. Der Sitz und die Tätigkeit der Gesellschaft sind eng verbunden mit dem Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach der Maria Hilf RLP gGmbH mit Sitz in Dernbach. Die Maria Hilf RLP gGmbH ist in bewusster Erfüllung der Caritas - als eine wesentliche Ausdrucksform der Katholischen Kirche - vor allem den Intentionen der Ordensgründerin der Armen Dienstmägde Jesu Christi - Mutter M. Katharina Kasper - und der Tätigkeit ihrer Schwestern verpflichtet. Die Gesellschaft wird dieser Anbindung und Ausrichtung Rechnung tragen. (3) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Darüber hinaus darf die Gesellschaft andere Unternehmen gleicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Eine Beteiligung an anderen Unternehmen ist nur möglich, wenn auch dieses Unternehmen die christlich-ethischen Grundsätze entsprechend beachtet. § 58 Nr. 2 AO bleibt unberührt. (4) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Ferner kann die Gesellschaft auch i.S.d. § 57 Abs. 3 AO planmäßig mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zusammenwirken. Dies erfolgt insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit den in Anlage [1] benannten steuerbegünstigten Körperschaften durch die dort aufgeführten erbrachten und bezogenen Dienst- und Service-Leistungen, die jeweils einzeln vereinbart werden.Veränderungen
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Berichtigungen
Medizinisches Versorgungszentrum Westerwald GmbH, Dernbach, Südring 8, 56428 Der...
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Neueintragungen
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