Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 20491
Firma: BFI Finanz Invest GmbH
Sitz: Neuwied
Löschungen von Amts wegen
HRB 20491: BFI Finanz Invest GmbH, Neuwied, Pfarrstr. 97, 56564 Neuwied. Die Ges...
Löschungsankündigungen
HRB 20491: BFI Finanz Invest GmbH, Neuwied, Pfarrstr. 97, 56564 Neuwied. Das Ger...
Löschungen von Amts wegen
BFI Finanz Invest GmbH, Neuwied, Pfarrstr. 97, 56564 Neuwied. Von Amts wegen gem...
Veränderungen
BFI Finanz Invest GmbH, Neuwied, Pfarrstr. 97, 56564 Neuwied. Die Gesellschaft i...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.10.2006 11:41:00
BFI Finanz Invest GmbH, Neuwied (Pfarrstr. 97, 56564 Neuwied). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2006 mit Änderung vom 20.09.2006. Gegenstand: Beratung von Unternehmen in betriebswirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten sowie die Verwaltung von eigenen Unternehmensbeteiligungen und Finanzanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bungart, Edgar, Neuwied, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Stüke, Wilhelm, Dortmund, geb. 13.04.1946 unter der Firma BFI Finanz Invest, Inhaber Wilhelm Stüke e.K. in Neuwied betriebenen Unternehmens (Amtsgericht Monatbaur, HRA 20187) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.06.2006 mit Änderung vom 20.09.2006. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bungart, Edgar aus Neuwied