Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 20245
Firma: IC Kälte- und Klimatechnik Nister GmbH
Sitz: Nister
Adresse: Zum Drahtzug 1, 57645 Nister
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IC Kälte- und Klimatechnik Nister GmbH, Nister, Zum Drahtzug 1, 57645 Nister. Du...
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IC Kälte- und Klimatechnik Nister GmbH, Nister (Zum Drahtzug 1, 57645 Nister). G...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.03.2006 12:13:00
IC Kälte- und Klimatechnik Nister GmbH, Nister (Zum Drahtzug 1, 57645 Nister). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Kauf und Verkauf von Waren aller Art einschließlich Im- und Export, insb. von Geräten und Anlagen für die technische Gebäudeausrüstung sowie deren Herstellung und Be- und Verarbeitung. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Künkler, Karl-Heinz, Hachenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der IC-Kälte- und Klimatechnik-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Maintal (AG Hanau HRB 4314) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 12.01.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.01.2006. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Künkler, Karl-Heinz aus Hachenburg