Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 2013
Firma: Kittelberger Consult GmbH
Sitz: Ludwigshafen/Rh.
Adresse: Donnersbergweg 1, 67061 Ludwigshafen/Rh.
Löschungen
Kittelberger Consult GmbH, Ludwigshafen/Rh., Mundenheimer Str. 141-145, 67061 Lu...
Veränderungen
Kittelberger Consult GmbH, Ludwigshafen/Rh., Mundenheimer Str. 141-145, 67061 Lu...
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Kittelberger Consult GmbH, Ludwigshafen/Rh., (Mundenheimer Str. 141-145, 67061 L...
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Veröffentlichung vom 27.09.2006 15:09:00
Ingenieurbüro Kittelberger GmbH, Ludwigshafen/Rh. (Mundenheimer Str. 143-145, 67061 Ludwigshafen). Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 (Firma) sowie § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin wurde der Gesellschaftsvertrag in §§ 3 (Bekanntmachungen), 12 (Jahresabschluss) geändert und um §17 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot) ergänzt. Neue Firma: Kittelberger Consult GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Alle Ingenieurleistungen auf dem Gebiet des Bauwesens, des Maschinenbaus und der Architektur sowie auf verwandten Gebieten und die Vornahme und Durchführung aller damit im Zusammenhang stehender oder ähnlicher Rechtsgeschäfte, außerdem das Consulting, nämlich die technische und wirtschaftliche Beratung auf diesen Gebieten. Die Gesellschaft ist berechtigt andere Unternehmen zu erwerben oder zu gründen und sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2006 mit der Kittelberger Consult GmbH mit Sitz in Ludwigshafen (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 1576) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.