Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 1790
Firma: Walter Knautz GmbH Omnibusverkehr
Sitz: Weitefeld
Adresse: Gützkower Landstraße 11a, 17489 Greifswald
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HRB 1790: Walter Knautz GmbH Omnibusverkehr, Weitefeld, Talstraße 1, 57586 Weite...
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HRB 1790: Walter Knautz GmbH Omnibusverkehr, Weitefeld, Talstr. 4, 57586 Weitefe...
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HRB 1790:Walter Knautz GmbH Omnibusverkehr, Weitefeld, Talstr. 4, 57586 Weitefel...
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Walter Knautz GmbH Omnibusverkehr, Weitefeld, Talstr. 4, 57586 Weitefeld. Nicht ...
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Walter Knautz GmbH Omnibusverkehr, Weitefeld, Talstr. 4, 57586 Weitefeld.Die Ges...
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Veröffentlichung vom 02.09.2005 09:22:00
Walter Knautz GmbH Omnibusverkehr, Weitefeld (Talstr. 4, 57586 Weitefeld). Die Gesellschafterversammlung hat am 30.06.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 80.000,00) auf Euro umzustellen und es von dann EUR 40.903,36 um EUR 96,64 auf EUR 41.000,00 zu erhöhen. Weiterhin wurde die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 auf 67.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Knautz-Reisen GmbH mit Sitz in Herdorf (AG Montabaur, HRB 3372) beschlossen und entsprechend der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) geändert. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. 67.000,00 EUR. Einzelprokura: Knautz, Birgit, Weitefeld, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2005 mit der Knautz-Reisen GmbH mit Sitz in Herdorf (AG Montabaur, HRB 3372) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Knautz, Birgit aus Weitefeld