Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 1681
Firma: INFO-Beratungs- und Wirtschaftsdienst für mittelständische Unternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Mainz
Löschungen
Veröffentlichung vom 05.01.2010 09:22:00
INFO-Beratungs- und Wirtschaftsdienst für mittelständische Unternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz, Weberstr. 21, 55130 Mainz.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.12.2009 mit der Heller Finanz-Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 4268) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der mit der Heller GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 3293) am 04.10.1990 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 27.11.2009 zum 30.11.2009 beendet worden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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