Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRB 14628
Firma: Vario Software-Entwicklungs AG
Sitz: Neuwied
Veränderungen
HRB 14628: Vario Software-Entwicklungs AG, Neuwied, Matthias-Erzberger-Str. 32-3...
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Vario Software-Entwicklungs AG, Neuwied, Matthias-Erzberger-Str. 32-34, 56564 Ne...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.07.2012 12:00:00
Vario Software-Entwicklungsgesellschaft mbH, Neuwied, Matthias-Erzberger-Str. 32-34, 56564 Neuwied. Aktiengesellschaft. Satzung vom 30.05.2012. Firma geändert, nun: Vario Software-Entwicklungs AG. die Entwicklung und der Vertrieb von Software, sowie der Handel mit Hardware. 51.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nunmehr bestellt als Vorstand: Schneider, Ralf Michael, Hausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Vorstand: Kring, Jochen, Neuwied, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Umwandlung nicht mehr: Geschäftsführer: Wolter, Frank, Niederbreitbach, *XX.XX.XXXX. Die Vario Software-Entwicklungsgesellschaft mbH ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.05.2012 im Wege des Formwechsels in die Vario Software-Entwicklungs AG mit Sitz in Neuwied umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kring, Jochen aus Neuwied,
Schneider, Ralf Michael aus Hausen,
Wolter, Frank aus NiederbreitbachVeränderungen
Vario Software-Entwicklungsgesellschaft mbH, Neuwied, Matthias-Erzberger-Str. 32...
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