Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 12041
Firma: DATATRONIC Software Aktiengesellschaft
Sitz: Flörsheim-Dalsheim
Adresse: Willy-Brandt-Ring 4, 67592 Flörsheim-Dalsheim
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Veröffentlichung vom 22.03.2016 20:05:00
HRB 12041: DATATRONIC Software Aktiengesellschaft, Flörsheim-Dalsheim, Willy-Brandt-Ring 4, 67592 Flörsheim-Dalsheim. Die Hauptversammlung vom 18.01.2016 hat zum Zwecke der Verschmelzung mit der Datatronic Consulting AG mit Sitz in Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 362780) die Erhöhung des Grundkapitals um 48.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in II. Grundkapital und Aktien, § 1 Ziffer 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sowie Änderungen in III. Die Organe der Gesellschaft, § 2 Ziffer 4 (Aufsichtsrat) und § 3 Ziffer 4 (Hauptversammlung) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 18.01.2016 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.01.2016 mit der Datatronic Consulting AG mit Sitz in Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 362780) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Vorgänge ohne Eintragung
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