Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRA 40865
Firma: Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH)
Sitz: Mainz
Löschungen
Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH), Mainz, Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz. ...
Veränderungen
Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH), Mainz, Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz. ...
Veränderungen
Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH), Mainz, Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz.B...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.03.2009 12:00:00
Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH), Mainz, Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz.Anstalt des öffentlichen Rechts. Satzung vom 22. Dezember 2008. Geschäftsanschrift: Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz. Das Betreiben von Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG (Einlagengeschäft), § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG (Kreditgeschäft), § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 KWG (Depotgeschäft), § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 KWG (Garantiegeschäft) und § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 KWG (Girogeschäft). Weitere Bankgeschäfte betreibt die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) nicht. Im Rahmen dieser Bankgeschäfte unterstützt die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) das Land Rheinland-Pfalz bei seiner Wirtschafts- und Finanzpolitik, insbesondere bei der Wohnungs- und Städtebaupolitik. Dabei setzt die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) Förderprogramme auf dem Gebiet des Wohnungs- und Städtebaus um. Hierzu kann die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) Fördermittel bewilligen. Die Förderung erfolgt durch Gewährung von Darlehen und Zuschüssen, Übernahme von Bürgschaften und Zinsgarantien, Eingehen von Beteiligungen sowie durch sonstige Finanzierungshilfen. Neben den Bankgeschäften führt die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) auch Tätigkeiten als Treuhänder, Geschäftsbesorger und Datentreuhänder aus. Ferner ist sie berechtigt, die Verwaltung von Finanzinstrumenten, die Wahrnehmung der Aufgaben als Berechnungsstelle, Kontenverwalter inklusive Durchführung des Zahlungsverkehrs und Sicherheitentreuhänder durchzuführen. Zur Durchführung der Aufgaben kann die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) andere Unternehmen gründen und erwerben und sich an anderen Gesellschaften beteiligen. Sonstige Bankgeschäfte sowie die Geschäftsbesorgung für andere Unternehmen darf die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) nur vornehmen, soweit sie mit der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben im direkten Zusammenhang stehen. Die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die der Erreichung ihrer Aufgaben dienlich sind und damit im direkten Zusammenhang stehen. Die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) wird durch die Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dexheimer, Ulrich Friedrich, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX; Richarts, Rainer Peter, Mainz, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz - HRB 41701) nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Umwandlung der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) als Anstalt des öffentlichen Rechts (LTHBankG) vom 22. Dezember 2008, in Kraft getreten am 01. Januar 2009.Personen: Dexheimer, Ulrich Friedrich aus Schwetzingen,
Richarts, Rainer Peter aus Mainz