Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRA 3702
Firma: Wolf-Garten GmbH & Co KG
Sitz: Betzdorf
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Veröffentlichung vom 30.09.2005 10:10:00
Wolf-Garten GmbH & Co KG, Betzdorf (Industriestr., 57518 Betzdorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2005 und der Gesellschafterversammlung der Firma Wolf-Geräte Beteiligungs-GmbH vom 29.08.2005 mit der der Wolf-Geräte Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Betzdorf (Amtsgericht Montabaur HRB 1230) als übertragendem Rechtsträger verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.