Veröffentlichungen vom Amtsgericht Montabaur zum Aktenzeichen HRA 20986
Firma: LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG
Sitz: Neuwied
Löschungen
HRA 20986: LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG, Neuwied, Mühlwerthstraße 6, 56567...
Veränderungen
HRA 20986: LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG, Neuwied, Mühlwerthstraße 6, 5...
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LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG, Neuwied, Mühlwerthstraße 6, 56567 Neuwied. P...
Veränderungen
Paul Lachmann Innenausbau GmbH & Co. KG, Neuwied, Mühlwerthstraße 6, 56567 Neuwi...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.09.2010 12:00:00
Paul Lachmann Innenausbau GmbH & Co. KG, Neuwied, Mühlwerthstraße 6, 56567 Neuwied.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mühlwerthstraße 6, 56567 Neuwied. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: PL Verwaltungs GmbH, Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRB 21686), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Lachmann, Doris, geb. Christ, Neuwied; Seifert, Norbert, Hümmerich, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Paul Lachmann GmbH, Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRB 12170) nach Maßgabe des Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2010 und 02.09.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Seifert, Norbert aus Hümmerich