Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen HRA 20596
Firma: Wietec Technologie GmbH & Co. KG
Sitz: Wiebelsheim
Adresse: Industriepark 9, 56291 Wiebelsheim
Löschungen
HRA 20596: Wietec Technologie GmbH & Co. KG, Wiebelsheim, Industriepark 9, 56291...
Veränderungen
HRA 20596: Wietec Technologie GmbH & Co. KG, Wiebelsheim, Industriepark 9, 56291...
Veränderungen
HRA 20596: Wietec Technologie KG, Wiebelsheim, Industriepark 9, 56291 Wiebelshei...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.04.2009 12:00:00
Wietec Technologie KG, Wiebelsheim, Industriepark 9, 56291 Wiebelsheim.(Gegenstand des Unternehmens sind Forschungen, Entwicklungen und Handel im Bereich von Produkten zur Prozessoptimierung bei Oberflächenveredelungen, Kunststoff- und Gummibearbeitungen und sonstigen technischen Abläufen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriepark 9, 56291 Wiebelsheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Komplementär bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Komplementäre bestellt, so wird die Gesellschaft von jeweils zwei von ihnen gemeinschaftlich vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: Würtz, Peter, Bad Kreuznach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dipl.-Ing. Würtz, Carsten Roland, Bad Kreuznach, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Wietec Technonolgie GmbH, Wiebelsheim (AG Koblenz, HRB 7137) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.03.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dipl.-Ing. Würtz, Carsten Roland aus Bad Kreuznach,
Würtz, Peter aus Bad Kreuznach