Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Kreuznach zum Aktenzeichen GnR 367
Firma: Volksbank Kirn-Sobernheim eG
Sitz: Kirn
Veränderungen
Veröffentlichung vom 15.08.2008 12:00:00
Volksbank Kirn-Sobernheim eG, Kirn (August-Bebel-Platz 4, 55606 Kirn). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 11.06.2008 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.06.2008 mit der Volksbank Nahetal eG mit Sitz in Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach GnR 211) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wurde zeitgleich auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Volksbank Kirn-Sobernheim eG, Kirn (August-Bebel-Platz 4, 55606 Kirn). Bestellt ...
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Volksbank Kirn-Sobernheim eG, Kirn (Kirn). Die Generalversammlung vom 22.08.2007...