Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Kreuznach zum Aktenzeichen GnR 358
Firma: Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland- Pfalz eG.
Sitz: Bad Kreuznach
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GnR 358: Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland- Pfalz eG., Bad ...
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Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland- Pfalz eG., Bad Kreuznach...
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Veröffentlichung vom 24.09.2010 12:00:00
Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland- Pfalz eG., Bad Kreuznach, (Planiger Str. 34, 55543 Bad Kreuznach).Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 09.06.2010 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.06.2010 mit der Dauergrabpflege-Genossenschaft Trier eG mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich GnR 1124) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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