Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen GnR 20308
Firma: "Bingen-Rüdesheimer Fähr- und Schiffahrtsgesellschaft eG"
Sitz: Bingen am Rhein
Löschungen
Veröffentlichung vom 12.11.2021 20:05:00
GnR 20308: Bingen-Rüdesheimer Fähr- und Schiffahrtsgesellschaft eG, Bingen am Rhein (Rheinkai 10, 55411 Bingen am Rhein). Die Genossenschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 27.07.2021 im Wege des Formwechsels in die Bingen-Rüdesheimer Schifffahrtsgesellschaft mbH mit Sitz in Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz, HRB 50791) umgewandelt. Der Formwechsel ist wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
GnR 20308: Bingen-Rüdesheimer Fähr- und Schiffahrtsgesellschaft eG, Bingen am Rh...
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"Bingen-Rüdesheimer Fähr- und Schiffahrtsgesellschaft eG", Bingen am Rhein (Rhei...
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