Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen GnR 20017
Firma: U-D-G union design group eG.
Sitz: Bullay
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.03.2019 15:12:00
GnR 20017: U-D-G union design group eG., Bullay, Kirchstraße 26, 56859 Bullay. eingetragene Genossenschaft. Statut vom 15.12.2016 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 10.10.2018 geändert. Die Generalversammlung vom 10.10.2018 hat eine Änderung in § 1 der Satzung (Name und Sitz) und mit ihr die Änderung des Namens sowie die Sitzverlegung von Troisdorf nach Bullay beschlossen und die Änderung des § 39 (Geschäftsanteil, Eintrittsgeld, Gebühren und Geschäftsguthaben). Geschäftsanschrift: Kirchstraße 26, 56859 Bullay. Gegenstand: Förderung und Durchführung des Verlagswesens und aller damit verbundenen Tätigkeiten und Inhalten, die Förderung von Kunst, Kultur und gesellschaftlichem Zusammenhang, sowie die Organisation, Begleitung und Vorbereitung spezifischer der gesellschaftlich mit Kunst und Kultur verwandten und übergreifenden Themen, die wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Gemeinschaft auf allen möglichen Ebenen zu fördern, fordern und zu verbessern, das kooperative Handeln zu unterstützen und fördern, die materiellen Grundlagen und organisatorischen Voraussetzungen für die Mitglieder zur Durchführung ihrer unternehmerischen Tätigkeit bereit zu stellen sowie nach Maßgabe der im jeweiligen Wirtschaftszeitraum verfügbaren Möglichkeiten, die Mitglieder bei der Organisierung ihrer Wirtschaft und Lebensführung durch Dienstleistungen oder in materieller Form zu unterstützen. Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beschränkt sich auf den Geschäftsanteil. Durch die Beteiligung mit mehr als einem Geschäftsanteil tritt eine Erhöhung der Haftsumme entsprechend dem Gesamtbetrag der gezeichneten Geschäftsanteile ein. Die Mitglieder haben im Falle der Insolvenz über die Haftsumme hinaus keine Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten (Satzungsgemäßer Nachschussausschluss gem. § 6 Nr. 3 GenG.) Der Geschäftsanteil beträgt 200,00 Euro. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Vorstand: Wiesmann, Sascha, Troisdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Wiegner, Gerald Helmut, Bullay, *XX.XX.XXXX.Personen: Wiegner, Gerald Helmut aus Bullay,
Wiesmann, Sascha aus Troisdorf