Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen GnR 20002
Firma: Vereinigte Volksbank eG
Sitz: Cochem
Löschungen
Vereinigte Volksbank eG, Cochem (Ravenéstr. 25, 56812 Cochem). Die Verschmelzung...
Veränderungen
Vereinigte Volksbank eG, Cochem (Ravenéstr. 25, 56812 Cochem). Die Genossenschaf...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.04.2008 12:00:00
Vereinigte Volksbank eG, Cochem (Ravenéstr. 25, 56812 Cochem). eingetragene Genossenschaft. Statut vom 13.08.2007. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb, die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Heiseler, Gerhard, Wittlich, *XX.XX.XXXX; van Moerbeeck, Peter, Illerich, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Vereinigte Volksbank AG, Cochem (AG Koblenz HRB 507) nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 13.08.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Heiseler, Gerhard aus Wittlich,
van Moerbeeck, Peter aus Illerich