Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wittlich zum Aktenzeichen GnR 1046
Firma: BVT Bau- und Vermietungsgenossenschaft Trier eG
Sitz: Trier
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GnR 1046: BVT Bau- und Vermietungsgenossenschaft Trier eG, Trier, Benediktinerst...
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GnR 1046: BVT Bau- und Vermietungsgenossenschaft Trier eG, Trier, Benediktinerst...
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GnR 1046: BVT Bau- und Vermietungsgenossenschaft Trier eG, Trier, Benediktinerst...
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GnR 1046: BVT Bau- und Vermietungsgenossenschaft Trier eG, Trier, Benediktinerst...
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GnR 1046: BVT Bau- und Vermietungsgenossenschaft Trier eG, Trier, Benediktinerst...
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BVT Bau- und Vermietungsgenossenschaft Trier eG, Trier, Benediktinerstraße 44, 5...
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BVT Bau- und Vermietungsgenossenschaft Trier eG, Trier, Benediktinerstraße 44, 5...
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BVT Bau- und Vermietungsgenossenschaft Trier eG, Trier, (Benediktinerstraße 44, ...
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Veröffentlichung vom 08.10.2008 22:00:00
BVT Bau- und Vermietungsgenossenschaft Trier eG, Trier (Benediktinerstraße 44, 54292 Trier). Die Generalversammlung vom 30.06.2008 hat eine Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht) und § 21 (Vorstand). Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: Die Mitglieder haben auch im Falle der Insolvenz keine Nachschüsse zu leisten. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.