Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen GnR 10104
Firma: Raiffeisenbank Freinsheim eG
Sitz: Freinsheim
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GnR 10104: Raiffeisenbank Freinsheim eG, Freinsheim, Bahnhofstraße 9, 67251 Frei...
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GnR 10104:Raiffeisenbank Freinsheim eG, Freinsheim, Bahnhofstraße 9, 67251 Frein...
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Veröffentlichung vom 20.05.2014 20:05:00
GnR 10104:Raiffeisenbank Freinsheim eG, Freinsheim (Bahnhofstraße 9, 67251 Freinsheim). Die Generalversammlung vom 09.04.2014 hat eine Änderung des Statuts in § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht) beschlossen. Nachschusspflicht je Geschäftsanteil: 500,00 EUR. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 09.04.2014 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.10.2013 mit der Raiffeisenbank Friedelsheim-Rödersheim eG (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, GnR 10107) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Raiffeisenbank Freinsheim eG, Freinsheim (Freinsheim). Die Generalversammlung vo...