Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen VR 7068
Firma: Förderverein zur Erhaltung des alten Friedhofs Golzheim e.V.
Sitz: Düsseldorf
Veränderungen
Veröffentlichung vom 24.01.2012 12:00:00
Förderverein zur Erhaltung des alten Friedhofs Golzheim e.V., Düsseldorf (c/o Herr Gatzen Römerstr. 7, 40476 Düsseldorf). Der Verein ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 26.09.2011 und der Mitgliederversammlung des weiteren übertragenden Rechtsträgers vom 26.09.2011 mit dem Verein "Rettet den Golzheimer Friedhof e.V." mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, VR 9822) als übertragende Rechtsträger zu dem dadurch neu gegründeten Verein "Der Golzheimer Friedhof soll leben! e.V." verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.