Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 9956
Firma: Angell Hochschul GmbH
Sitz: Bad Honnef
Löschungen von Amts wegen
HRB 9956: Fernheizungs-Abwicklungs GmbH, Bad Honnef, Kronenstraße 2 - 4, 79100 F...
Löschungsankündigungen
HRB 9956: Fernheizungs-Abwicklungs GmbH, Bad Honnef, Kronenstraße 2 - 4, 79100 F...
Veränderungen
HRB 9956:Angell Hochschul GmbH, Bad Honnef, Kronenstraße 2 - 4, 79100 Freiburg.D...
Veränderungen
HRB 9956:Angell Hochschul GmbH, Bad Honnef, Kronenstraße 2 - 4, 79100 Freiburg.N...
Veränderungen
Angell Hochschul GmbH, Bad Honnef, Mülheimer Straße 38, 53604 Bad Honnef. Änderu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.12.2007 22:00:00
Angell Hochschul GmbH, Bad Honnef (Mülheimer Straße 38, 53604 Bad Honnef). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.10.2007. Gegenstand: Die Planung, die Finanzierung und die Unterstützung der Internationalen Fachhochschule für Touristik- und Hotelmanagement sowie das Halten der Geschäftsanteile an der Internationalen Fachhochschule für Touristik- und Hotelmanagement. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein; sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so vertritt jeder Geschäftsführer die Gesellschaft einzeln und ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Klute-Wetterauer, Antoinette, Merzhausen, *XX.XX.XXXX; Sterr-Kölln, Heribert, Freiburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Angell Hochschul AG, Bad Honnef (AG Siegburg, HRB 7010) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 17.10.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Klute-Wetterauer, Antoinette aus Merzhausen,
Sterr-Kölln, Heribert aus Freiburg