Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kleve zum Aktenzeichen HRB 9922
Firma: Stefan Berns Elektrotechnik GmbH
Sitz: Goch
Adresse: Knobbenhof 33, 47574 Goch
Löschungen
HRB 9922: Stefan Berns Elektrotechnik GmbH, Goch, Knobbenhof 33, 47574 Goch. Die...
Veränderungen
HRB 9922: Stefan Berns Elektrotechnik GmbH, Goch, Knobbenhof 33, 47574 Goch. Ist...
Veränderungen
Stefan Berns Elektrotechnik GmbH, Goch, Knobbenhof 33, 47574 Goch.Die Ausglieder...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.10.2009 12:00:00
Stefan Berns Elektrotechnik GmbH, Goch, Knobbenhof 33, 47574 Goch.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Knobbenhof 33, 47574 Goch. Die Durchführung von Elektroinstallationen, Gerätereparaturen sowie Telekommunikationstechnik und Industriemontage. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann dem Geschäftsführer oder wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, einzelnen oder allen von ihnen die Befugnis zur Einzelvertretung und/oder die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Berns, Stefan, Goch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Stefan Berns e.K. mit Sitz in Goch (Amtsgericht Kleve, HRA 3185 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 31.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.08.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Berns, Stefan aus Goch