Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gütersloh zum Aktenzeichen HRB 9878
Firma: BDMI GmbH
Sitz: Gütersloh
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HRB 9878: BDMI GmbH, Gütersloh, Carl-Bertelsmann-Straße 270, 33335 Gütersloh. Pr...
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Berichtigungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 30.05.2018 20:01:00
HRB 9878: BDMI GmbH, Gütersloh, Carl-Bertelsmann-Straße 270, 33335 Gütersloh. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet nach luxemburgischem Recht unter Firma Bertelsmann Digital Media Investments S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés (R.C.S.) Luxemburg, Nr. B 10088) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma BDMI GmbH mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh, HRB 9878) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen BDMI GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen BDMI GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen BDMI GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen BDMI GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleitung zu verlangen steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der BDMI GmbH unter deren Geschäftsanschrift Carl-Bertelsmann-Straße 270, 33335 Gütersloh, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden BDMI GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Gläubiger der übertragenden Kapitalgesellschaft können nach Artikel 1021-9 des Luxemburger Handelsgesetzbuchs einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Bertelsmann Digital Media Investments S.à.r.l. geltend machen, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in Luxemburg bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck bei der Bertelsmann Digital Media Investments S.à.r.l. melden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird und die Bertelsmann Digital Media Investments S.à.r.l. keine angemessenen Sicherheiten gestellt hat. Der Vorsitzende Richter des zuständigen Bezirksgerichtes (tribunal d´arrondissement) hat den Antrag zurückzuweisen, wenn die Gläubiger über angemessene Sicherheiten verfügt, oder diese in Anbetracht der finanziellen Situation der BDMI GmbH nicht erforderlich ist. Unter folgender Anschrift können Gläubiger der Bertelsmann Digital Media Investments S.à.r.l. kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: 43, boulevard Pierre Frieden, L-1543 Luxemburg.Veränderungen
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Neueintragungen
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