Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 98526
Firma: GDEKK GmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 98526: GDEKK GmbH, Köln, Welserstraße 5-7, 51149 Köln. Die Gesellschafterver...
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HRB 98526: GDEKK GmbH, Köln, Welserstraße 5-7, 51149 Köln. Die Gesellschafterver...
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HRB 98526: GDEKK GmbH, Köln, Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln. Änderung zur Gesc...
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HRB 98526: GDEKK GmbH, Köln, Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln. Die Gesellschaft ...
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HRB 98526: GDEKK GmbH, Köln, Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln. Nicht mehr Geschä...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.07.2019 20:01:00
HRB 98526: GDEKK GmbH, Köln, Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2019. Geschäftsanschrift: Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln. der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, die im medizinischen und sozialen Bereich tätig sind. Gegenstand des Unternehmens sind des Weiteren Dienstleistungen zur Versorgung der Gesellschafter mit Bedarfsartikeln jeglicher Art, insbesondere die Vermittlung des Wareneinkaufs von öffentlich-rechtlichen oder frei-/gemeinnützigen Krankenhäusern oder Pflegeheimen sowie deren Trägern und alle damit im Zusammenhang stehenden sonstigen Tätigkeiten, auch mittels Beteiligungsunternehmen. 399.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bauer, Frank, Stahnsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im deutschen Städtetag, Köln (Amtsgericht Köln, GnR 725) nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 16.05.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bauer, Frank aus Stahnsdorf