Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 98386
Firma: JK Investitions AG
Sitz: Wipperfürth
Veränderungen
HRB 98386: JK Investitions AG, Wipperfürth, August-Mittelsten-Scheid-Straße 23, ...
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HRB 98386: JK Investitions AG, Wipperfürth, August-Mittelsten-Scheid-Straße 23, ...
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HRB 98386: JK Investitions AG, Wipperfürth, August-Mittelsten-Scheid-Straße 23, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.06.2019 20:02:00
HRB 98386: JK Investitions AG, Wipperfürth, August-Mittelsten-Scheid-Straße 23, 51688 Wipperfürth. Aktiengesellschaft. Satzung vom 29.04.2019. Geschäftsanschrift: August-Mittelsten-Scheid-Straße 23, 51688 Wipperfürth. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Vermögen, insbesondere von Beteiligungen an Unternehmen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden oder diesem Zweck dienenden Geschäfte. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Kemmerich, Werner Ludwig, Wipperfürth, *XX.XX.XXXX; Schuy, Heike, Wipperfürth, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der JK Investitions GmbH, Wipperfürth (Amtsgericht Köln, HRB 71188) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.04.2019 und vom 05.06.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kemmerich, Werner Ludwig aus Wipperfürth,
Schuy, Heike aus Wipperfürth