Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gütersloh zum Aktenzeichen HRB 9825
Firma: Teutoburger Wald Eisenbahn GmbH
Sitz: Gütersloh
Adresse: Am Grubenhof 2, 33330 Gütersloh
Veränderungen
HRB 9825: Teutoburger Wald Eisenbahn GmbH, Gütersloh, Am Grubenhof 2, 33330 Güte...
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HRB 9825: Teutoburger Wald Eisenbahn GmbH, Gütersloh, Am Grubenhof 2, 33330 Güte...
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HRB 9825: Teutoburger Wald Eisenbahn GmbH, Gütersloh, Am Grubenhof 2, 33330 Güte...
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HRB 9825: Teutoburger Wald Eisenbahn GmbH, Gütersloh, Am Grubenhof 2, 33330 Güte...
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HRB 9825:Teutoburger Wald Eisenbahn GmbH, Gütersloh, Am Grubenhof 22, 33330 Güte...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.09.2014 20:01:00
HRB 9825:Teutoburger Wald Eisenbahn GmbH, Gütersloh, Am Grubenhof 22, 33330 Gütersloh.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2014. Geschäftsanschrift: Am Grubenhof 22, 33330 Gütersloh. Gegenstand: der Bau und Betrieb einer Nebeneisenbahn von Ibbenbüren über Brochterbeck, Tecklenburg, Lengerich, Versmold, Gütersloh nach Hövelhof mit Abzweigungen von Brochterbeck nach dem Dortmund-Ems-Kanal und in Harsewinkel sowie die Errichtung, der Erwerb, die Pachtung, die Verpachtung und der Betrieb von Verkehrsunternehmen aller Art, insbesondere von Kraftverkehrsunternehmen, die Beteiligung an solchen Unternehmen sowie jede Förderung des Verkehrs. Stammkapital: 3.325.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kratzer, Thomas, Bergheim Quadrath-Ichendorf, *XX.XX.XXXX; Woermann, Reiner, Nordkirchen, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft mit Sitz in Gütersloh (AG Gütersloh HRB 3609) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 07.07.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kratzer, Thomas aus Bergheim Quadrath-Ichendorf,
Woermann, Reiner aus Nordkirchen