Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 9776
Firma: W. Müller & W. Witte Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sitz: Meerbusch
Veränderungen
Veröffentlichung vom 05.05.2022 20:01:00
HRB 9776: W. Müller & W. Witte Steuerberatungsgesellschaft mbH, Meerbusch, Am Meerkamp 26, 40667 Meerbusch. Die Gesellschafterversammlung vom 7. April 2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkaptial und Stammeinlage) (redaktionell) und 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung der Firma, die Änderung des Gegenstandes des Unternehmens, die Änderung des Stammkapitals (redaktionell) und die Änderung der allgemeinen Vertretungsbefugnis beschlossen. Neue Firma: Witte.Mittelstand.GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Neuer Unternehmensgegenstand: die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO und § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Abweichend davon kann die Gesellschafterversammlung Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann auch einzelne oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder jeweils der eine Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer und der andere Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder jeweils der eine Vertreter Steuerberater und der andere Wirtschaftsprüfer sein.Veränderungen
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Veränderungen
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