Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRB 9703
Firma: SCHMITZ KABEL GmbH
Sitz: Rheine
Adresse: Am Stadtwalde 12, 48432 Rheine
Löschungen
HRB 9703: SCHMITZ KABEL GmbH, Rheine, Am Stadtwalde 12, 48432 Rheine. Die Gesell...
Veränderungen
HRB 9703: SCHMITZ KABEL GmbH, Rheine, Am Stadtwalde 12, 48432 Rheine. Prokura er...
Veränderungen
HRB 9703: SCHMITZ KABEL GmbH, Rheine, Am Stadtwalde 12, 48432 Rheine. Prokura er...
Veränderungen
HRB 9703: SCHMITZ KABEL GmbH, Rheine, Am Stadtwalde 12, 48432 Rheine. Die Gesell...
Veränderungen
HRB 9703: SCHMITZ KABEL GmbH, Rheine, Am Stadtwalde 12, 48432 Rheine. Die Gesell...
Berichtigungen
SCHMITZ KABEL GmbH, Rheine, Am Stadtwalde 12, 48432 Rheine. Einzelprokura mit de...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.08.2012 12:00:00
SCHMITZ KABEL GmbH, Rheine, Am Stadtwalde 12, 48432 Rheine. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2012. Geschäftsanschrift: Am Stadtwalde 12, 48432 Rheine. Gegenstand: Der Handel und der Vertrieb einschließlich Import und Export von Kabeln, Leitungen und deren Zubehör sowie deren Be- und Verarbeitung, individuelle Konfektionierung und Lieferung. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schmitz, Jan, Rheine, *XX.XX.XXXX; Schmitz, Robert, Rheine, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SCHMITZ KABEL GmbH & Co. KG, Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRA 5531) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schmitz, Jan aus Rheine,
Schmitz, Robert aus Rheine