Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 96492
Firma: Deutschordens-Altenzentren Konrad Adenauer gGmbH
Sitz: Köln
Adresse: Radiumstraße 26, 51069 Köln
Veränderungen
HRB 96492: Deutschordens-Altenzentren Konrad Adenauer gGmbH, Köln, Straßburger P...
Veränderungen
HRB 96492: Deutschordens-Altenzentren Konrad Adenauer gGmbH, Köln, Straßburger P...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 96492: Deutschordens-Altenzentren Konrad Adenauer gGmbH, Köln, Straßburger P...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.12.2018 20:04:00
HRB 96492: Deutschordens-Altenzentren Konrad Adenauer gGmbH, Köln, Straßburger Platz 2, 51109 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2018. Geschäftsanschrift: Straßburger Platz 2, 51109 Köln. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Volks- und Berufsbildung und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Frangenberg, Norbert, Lindlar, *XX.XX.XXXX; Heinzen, Werner, Bonn, *XX.XX.XXXX; Schumacher, Peter Paul, Kürten, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Deutschordens-Wohnstift Konrad Adenauer e.V., Köln (Amtsgericht Köln, VR 6618) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 05.12.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Frangenberg, Norbert aus Lindlar,
Heinzen, Werner aus Bonn,
Schumacher, Peter Paul aus Kürten