Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gelsenkirchen zum Aktenzeichen HRB 9644
Firma: S-Immobilien GmbH
Sitz: Gelsenkirchen
Adresse: Springemarkt 1, 45894 Gelsenkirchen
Veränderungen
HRB 9644: S-Immobilien GmbH, Gelsenkirchen, Springemarkt 1, 45894 Gelsenkirchen....
Löschungen
HRB 9644: S-Immobilien GmbH, Gelsenkirchen, Springemarkt 1, 45894 Gelsenkirchen....
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HRB 9644: S-Immobilien GmbH, Gelsenkirchen, Springemarkt 1, 45894 Gelsenkirchen....
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HRB 9644:S-Immobilien GmbH, Gelsenkirchen, Springemarkt 1, 45894 Gelsenkirchen.D...
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S-Immobilien GmbH, Gelsenkirchen, Springemarkt 1, 45894 Gelsenkirchen. Die Gesel...
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S-Immobilien GmbH, Gelsenkirchen, (Springemarkt 1, 45894 Gelsenkirchen).Mit der ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.12.2008 12:00:00
S-Immobilien GmbH, Gelsenkirchen, (Springemarkt 1, 45894 Gelsenkirchen).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2008. Gegenstand: Der Gesellschaft obliegen auf der Grundlage des zwischen der Sparkasse Gelsenkirchen und der LBS-Immobilien GmbH abgeschlossenen Kooperationsvertrages folgende Aufgaben: - sie vermittelt im Auftrag und im Namen der LBS-Immobilien GmbH den Abschluss von Verträgen über den Kauf oder Verkauf von Immobilien aller Art, - sie verwaltet Immobilien aller Art. Darüber hinaus vermittelt sie Produkte der Sparkasse Gelsenkirchen und der Landesbausparkasse Münster. Stammkapital: 38.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vomhof, Susanne, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der S-Finanz- und Immobiliendienst GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 1794) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 11.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2008. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.11.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Vomhof, Susanne aus Gelsenkirchen