Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegen zum Aktenzeichen HRB 9627
Firma: VS Hofmann GmbH
Sitz: Freudenberg
Adresse: Silberkaute 1-3, 57258 Freudenberg
Löschungen von Amts wegen
HRB 9627: VS Hofmann GmbH, Freudenberg, Silberkaute 1-3, 57258 Freudenberg. Die ...
Löschungsankündigungen
HRB 9627: VS Hofmann GmbH, Freudenberg, Silberkaute 1-3, 57258 Freudenberg. Das ...
Veränderungen
HRB 9627: VS Hofmann GmbH, Freudenberg, Silberkaute 1-3, 57258 Freudenberg. Von ...
Veränderungen
VS Hofmann GmbH, Freudenberg, Silberkaute 1-3, 57258 Freudenberg. Durch Beschlus...
Veränderungen
VS Hofmann GmbH, Freudenberg, Silberkaute 1-3, 57258 Freudenberg. Prokura erlosc...
Veränderungen
VS Hofmann GmbH, Freudenberg, Silberkaute 1-3, 57258 Freudenberg. Einzelprokura:...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.11.2011 12:00:00
VS Hofmann GmbH, Freudenberg, Silberkaute 1-3, 57258 Freudenberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 9. August 2011 mit Änderung vom 5. Oktober 2011. Geschäftsanschrift: Silberkaute 1-3, 57258 Freudenberg. Gegenstand: Der Handel, der Verkauf und die Konzeption von Verkaufsfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hofmann, Manfred Bernhard, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Manfred Hofmann, Bergisch Gladbach, geb. am 01.02.1948, als Inhaber unter der Firma "HBV Manfred Hofmann e.K." mit Sitz in Freudenberg (AG Siegen, HRA 8632) betriebenen Unterrnehmens. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.