Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 96254
Firma: REHASAN Klinik Grömitz Besitz GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Im MediaPark 2, 50670 Köln
Veränderungen
HRB 96254: REHASAN Klinik Grömitz Besitz GmbH, Köln, Im MediaPark 2, 50670 Köln....
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HRB 96254: REHASAN Klinik Grömitz Besitz GmbH, Köln, Im MediaPark 2, 50670 Köln....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.11.2018 20:03:00
HRB 96254: REHASAN Klinik Grömitz Besitz GmbH, Köln, Im MediaPark 2, 50670 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2018. Geschäftsanschrift: Im MediaPark 2, 50670 Köln. Gegenstand: ist gegenwärtig das Eigentum von Grund und Boden, welches mit einer Klinik bebaut ist, sowie der Betrieb einer Klinik, insbesondere für Mutter-Kind-Kuren. Die Gesellschaft wird sich in Zukunft aus dem Betrieb der Mutter-Kind-Klinik zurückziehen. Der Unternehmensgegenstand wird sich vorrangig auf die Verpachtung und Vermietung von Grundbesitz zum Betrieb einer Mutter-Kind-Klinik beschränken. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lorenzen, Carl, Wipperfürth, *XX.XX.XXXX; Roschewsky, Frank, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Klinik Grömitz GmbH & Co KG, Grömitz (Amtsgericht Lübeck, HRA 1812) bei gleichzeitiger Sitzverlegung nach Köln nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.10.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lorenzen, Carl aus Wipperfürth,
Roschewsky, Frank aus Köln